Produktdetails

Bitget Krypto-Verleihservice-Vereinbarung

1. Wichtiger Hinweis

Mit der Nutzung des Bitget Krypto-Verleihservices bestätigen Sie, dass Sie alle Bedingungen der Bitget Krypto-Verleihservice-Nutzervereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht in vollem Umfang verstehen und akzeptieren, sollten Sie den Krypto-Verleihservice nicht nutzen.

2. Umfang

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer, die auf die von Bitget angebotenen Krypto-Verleihservices zugreifen und diese nutzen.

  1. Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung zur Bitget-Nutzervereinbarung, und alle in der Nutzervereinbarung enthaltenen Bestimmungen gelten weiterhin. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und denen der Nutzervereinbarung haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Teilnahmeberechtigung

  1. Um Zugang zum Krypto-Verleihservice zu erhalten und diesen zu nutzen, müssen Sie die in den Bedingungen dieser Vereinbarung oder die auf der Bitget-Handelsplattform dargelegten Zulassungskriterien erfüllen.

  1. Die Kriterien für die Nutzung des Krypto-Verleihservices können von uns jederzeit angepasst werden, auch durch die Einführung zusätzlicher Anforderungen.

  1. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt, nachdem Sie auf den Krypto-Verleihservice zugegriffen oder ihn genutzt haben, unsere Zulassungskriterien nicht mehr erfüllen (einschließlich einer Änderung Ihrer Umstände oder unserer Zulassungskriterien), müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen, und wir behalten uns vor, Ihre Zugangsberechtigung zum Krypto-Verleihservice auszusetzen oder zu beenden.

4. Krypto-Verleihservice

  1. Sie sichern uns hiermit zu und gewährleisten, dass: (a) Sie befugt und berechtigt sind, den Krypto-Verleihservice zu nutzen; (b) die Bedingungen dieser Vereinbarung rechtmäßige, gültige und verbindliche Verpflichtungen darstellen, die Ihnen gegenüber durchsetzbar sind; und (c) Ihre Nutzung des Krypto-Verleihservices und die Bereitstellung solcher Dienste durch Bitget an Sie nach den Gesetzen und Vorschriften einer Rechtsordnung, der Sie unterliegen, nicht rechtswidrig ist. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer Änderung von Gesetzen und Vorschriften oder anderen Umständen kommt, die diese Erklärung und Garantie ungültig machen könnten. Sie verpflichten sich hiermit, Bitget für jegliche Verluste zu entschädigen, die Bitget aus der Verletzung dieser Erklärung und Garantie oder Ihrer Verpflichtung, uns über Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zu informieren, entstehen.

  1. Wenn Sie im Rahmen dieser Vereinbarung digitale Assets ausleihen, nehmen Sie ein Darlehen auf, bei dem Sie der Schuldner und Bitget der Gläubiger ist. Sie stimmen zu und erkennen an, dass Bitget das Recht hat, Ihnen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung ein Darlehen zu gewähren und alle Maßnahmen in Bezug auf dieses Darlehen zu ergreifen.

  1. Wir können die Verfügbarkeit des Krypto-Verleihservices in Bezug auf jedes digitale Asset (ganz oder teilweise) jederzeit aussetzen oder einstellen und den Krypto-Verleihservice ohne jegliche Haftung Ihnen gegenüber einschränken, stornieren, einstellen oder modifizieren.

  1. Sie sind verantwortlich und tragen das gesamte Verlustrisiko für alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Krypto-Verleihservice. Bitget übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die durch Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung des Krypto-Verleihservices entstehen.

5. Darlehen und Rückzahlung

  1. Wenn Sie ein Darlehen beantragen, müssen Sie das digitale Asset, das Sie ausleihen möchten, und das digitale Asset, das Sie als Sicherheit für das Darlehen bereitstellen möchten, angeben.

  1. Unter der Voraussetzung, dass Sie alle von Bitget festgelegten Zulassungskriterien erfüllen und über ausreichende qualifizierte Sicherheiten auf Ihrem Bitget-Konto verfügen, können Sie ein Darlehen beantragen. Wenn Bitget zustimmt, Ihnen ein Darlehen zu gewähren, werden die geliehenen Assets auf Ihr Bitget-Konto übertragen. Sie können die Assets auf der Bitget-Plattform in jeder von Bitget erlaubten Weise nutzen oder die Assets auszahlen lassen.

  1. Bitget kann die Verwendung eines bestimmten beleihbaren Assets oder einer zulässigen Sicherheit an Bedingungen knüpfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Festlegung eines Mindest- und Höchstbetrags, der für ein bestimmtes Asset ausgeliehen werden kann.

  1. Bitget kann nach eigenem Ermessen bestimmen, welche digitalen Assets beleihbar und als Sicherheiten geeignet sind. Wenn Bitget feststellt, dass ein digitales Asset nicht mehr als zulässige Sicherheit oder beleihbares Asset gilt, kann Bitget alle entsprechenden Darlehen vorzeitig beenden und die Liquidation einleiten, ohne Ihnen gegenüber haftbar gemacht zu werden.

  1. Sollten Sie ein Darlehen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zurückzahlen, fallen bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens Zinsen zum 2-fachen des Darlehensbetrags an. Konkret bedeutet dies, dass sich die stündlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Darlehens wie folgt berechnen: Ausstehender Betrag × 2 × Tageszinssatz ÷ 24.

  1. Sie können ein Darlehen jederzeit vor Fälligkeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass Ihnen zusätzliche Gebühren oder Strafen für eine solche vorzeitige Rückzahlung auferlegt werden.

  1. Wenn Ihr Loan-to-Value (LTV)-Verhältnis den von Bitget angegebenen Wert erreicht hat, werden Ihre Sicherheiten sofort liquidiert, und Sie sind verpflichtet, die Liquidationsgebühr zu zahlen, zusätzlich zu allen zusätzlichen Gebühren und Kosten, die mit der Liquidation verbunden sind. LTV = (der Wert des Kapitals in USDT + der Wert der angefallenen Zinsen in USDT) ÷ der Wert der Sicherheiten in USDT.

Bei der Liquidation werden die Sicherheiten des Darlehensnehmers in die geliehenen Assets umgewandelt und der verbleibende Wert der Sicherheiten nach Abzug des Darlehensbetrags, der Zinsen, der Liquidationsgebühren und anderer möglicher Kosten an den Darlehensnehmer zurückgezahlt.

6. Sicherheiten

  1. Während Ihrer Nutzung des Bitget Krypto-Verleihservices bestimmt Bitget die Höhe der Sicherheiten auf Ihrem Spot-Konto. Bei Aufnahme eines Darlehens werden die Sicherheiten von Ihrem Spot-Konto abgezogen und von Bitget einbehalten. Nach Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gemäß den Anforderungen wird Bitget die Sicherheiten auf Ihr Spot-Konto zurücküberweisen. Die Form und die Höhe der Sicherheiten werden von Bitget festgelegt.

  1. Bestimmte digitale Assets können nur auf einer diskontierten Basis, die von Bitget nach eigenem Ermessen festgelegt wird, als Sicherheiten verwendet werden.

  1. Bitget ist berechtigt, Sicherheiten nach eigenem Ermessen zu staken, zu investieren, zu verleihen, zu handhaben oder zu transferieren. Bitget ist nicht verpflichtet, Sie darüber zu informieren und ist Ihnen gegenüber nicht für etwaige Zinsen, Prämien oder Einkünfte, die daraus resultieren, verpflichtet. Es werden keine Zinsen auf Sicherheiten an Sie gezahlt, es sei denn, dies ist ausdrücklich auf der Bitget-Plattform angegeben. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Zinsen oder Erträge aus Sicherheiten (falls vorhanden) gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung von Bitget zum eigenen Nutzen einbehalten werden können. Bitget haftet Ihnen gegenüber nicht für den Verlust von Sicherheiten, die direkt oder indirekt aus einer Schließung, einem Konkurs, einer Insolvenz, einer Liquidation, einer Zwangsvollstreckung, einem Hack, einer Sicherheitsverletzung, einer technischen Störung oder anderen Ereignissen höherer Gewalt resultieren.

7. Zinsen

  1. Einfache Zinsen werden für jedes Darlehen stündlich zu Beginn jeder Stunde berechnet (z. B. 13:00 Uhr, 14:00 Uhr usw.). Zeiträume von weniger als einer Stunde werden als eine volle Stunde gezählt. Die Zinsen für ein Darlehen werden stündlich wie folgt berechnet: Zinsen = ausstehender Darlehensbetrag × Tageszinssatz ÷ 24.

  1. Bitget behält sich das Recht vor, die Gebührensätze, Zinsen, Provisionen und Kosten zu ändern oder andere Gebühren, Provisionen und Kosten nach eigenem Ermessen zu erheben.

8. Verzug und Beendigung

  1. Ein Verzug liegt vor, wenn:

  • Eine Zahlung oder Rückzahlung im Zusammenhang mit einem Darlehen überfällig ist.

  • Der Wert der Sicherheiten fällt unter die von Bitget geforderten Sicherheitsleistungen.

  • Sie Bitget gegenüber unwahre, ungenaue, unvollständige oder irreführende Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen abgeben haben oder wenn Sie Bitget nicht so bald wie möglich über Änderungen informieren.

  • Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten oder eine Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht erfüllen.

  • Ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften festgestellt wurde oder wenn gegen Sie von den zuständigen Behörden wegen eines solchen Verstoßes ermittelt wird.

  • Sie es versäumen, Bitget umgehend einen Nachweis Ihrer Identität oder der Identität einer von Ihnen beauftragten Person zukommen zu lassen, die in Ihrem Namen handelt.

  1. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Bitget sofort eine oder alle der folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Ihr Bitget-Konto wird (unbegrenzt oder anderweitig) gesperrt, gekündigt oder aufgelöst, oder Ihnen wird die Nutzung der Bitget-Dienstleistungen untersagt.

  • Liquidation oder Schließung aller ausstehenden Transaktionen. Bitget kann den Wert einer solchen Position so bald wie möglich nach dem Zeitpunkt der Schließung nach eigenem Ermessen bestimmen.

  • Modifizierung der geltenden Sicherheitenanforderungen oder Verkauf der Sicherheiten und Nutzung des Erlöses zur Begleichung Ihrer Verpflichtungen.

  • Ausübung jeder anderen Autorität oder Ermächtigung, die wir für angemessen halten.

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde in eine Vielzahl von Sprachen übersetzt und veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen einer übersetzten Version und dem Originaldokument, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsche Angaben, Auslassungen oder falsche Übersetzungen, ist die vereinfachte chinesische Version maßgebend.