Analyse: Drei potenzielle Optionen zur Bewältigung der US-IRS-Broker-Regeln sind DeFi-Anwendungen ohne Frontend, nicht aufrüstbare Verträge oder gebührenfreie Verträge
Kürzlich hat der U.S. Internal Revenue Service (IRS) DeFi-Frontends in seinen Berichterstattungsregeln als Broker eingestuft, was in der Kryptoindustrie für Aufsehen sorgte. Es wird berichtet, dass das U.S. Finanzministerium und der IRS nach dem Vorschlag dieser Regel über 44.000 Kommentare erhalten haben.
Alex Thorn, Forschungsdirektor bei Galaxy Digital, skizzierte drei potenzielle Optionen für DeFi, falls die IRS-Regeln nicht aufgehoben werden. Er erklärte, dass DeFi-Dienste und -Anwendungen den IRS-Berichterstattungsanforderungen entsprechen und die Broker-Bezeichnung akzeptieren könnten; versuchen könnten, Nutzer aus den Vereinigten Staaten zu blockieren; oder auf Smart-Contract-Upgrades und Einnahmengenerierung verzichten könnten. Thorn schrieb: "Unter diesem Vorschlag können DeFi-Anwendungen ohne Frontend-Websites, die nicht aufrüstbare Verträge besitzen oder während der Veräußerung digitaler Vermögenswerte keine 'Gegenleistung' (d.h. keine Gebühren) erheben, von der Bezeichnung als 'Broker' ausgenommen werden. Mit anderen Worten, hochgradig dezentralisierte Anwendungen können die Situation nicht verstehen und daher die Broker-Berichterstattungsanforderungen nicht erfüllen." (Cointelegraph)
Zuvor wurde berichtet, dass das US-Finanzministerium zusammen mit dem IRS die Steuererklärungsanforderungen für bestimmte Kryptowährungsbroker (RIN 1545-BR39, TD 10021) finalisiert hat.
Anschließend gab die Blockchain Association auf der Plattform X bekannt, dass sie gemeinsam mit dem DeFi Education Fund und dem Texas Blockchain Council eine Klage eingereicht hat, um die Broker-Regeln des U.S. Internal Revenue Service anzufechten.
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