Deutsches Tokenisierungsunternehmen Cashlink erhält Lizenz zur Verwahrung von Kryptowährungen
Am 22. Dezember erhielt das deutsche Tokenisierungsunternehmen Cashlink Technologies eine Kryptowährungs-Verwahrlizenz von seiner nationalen Regulierungsbehörde BaFin. Das Unternehmen besitzt bereits eine Lizenz als Kryptowertpapierregisterführer. Nach deutschem Recht kann bei der Emission von Wertpapieren auf DLT ein Registerführer anstelle eines Zentralverwahrers (CSD) verwendet werden. Mit der neuen Lizenz kann Cashlink nun private Schlüssel verwalten, die mit tokenisierten Wertpapieren verbunden sind, an deren Emission und Registrierung es beteiligt ist.
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