Das deutsche Tokenisierungsunternehmen Cashlink erhält Lizenz zur Verwahrung von Kryptowährungen
Am 20. Dezember erhielt das deutsche Tokenisierungsunternehmen Cashlink eine Kryptoverwahrlizenz, nachdem es zuvor eine Lizenz als Kryptowertpapierregisterführer besessen hatte. Nach deutschem Recht kann bei der Emission von Wertpapieren auf DLT anstelle eines Zentralverwahrers (CSD) ein Registerführer verwendet werden. Mit dieser neuen Lizenz kann es nun private Schlüssel verwalten, die mit den tokenisierten Wertpapieren verbunden sind, an deren Emission und Registrierung es beteiligt ist.
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