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Sparkassen prüfen erneut den Einstieg in den Bitcoin-Handel!

Sparkassen prüfen erneut den Einstieg in den Bitcoin-Handel!

BlocktrainerBlocktrainer2024/12/03 22:11
Von:Blocktrainer

Bereits im Jahr 2021 berichtete Blocktrainer.de erstmals über einen geplanten Vorstoß der Sparkassen, die im Rahmen eines Pilotprojektes den Handel mit Bitcoin und wenigen anderen ausgewählten Kryptowährungen möglich machen wollten. Nachdem dies jedoch im Frühjahr 2022 dann wegen eines internen Richtungsstreits gekippt wurde, schien es lange Zeit so, als sei das Thema Bitcoin für die Sparkassen abgehakt.

Laut einem aktuellen Artikel des Handelsblatts scheint sich die Diskussion um Bitcoin innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe jedoch neu zu beleben. Einige Stimmen innerhalb des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) plädieren für eine erneute Prüfung der Möglichkeit, ihren Kunden den Handel mit Bitcoin zu ermöglichen. Der Grund dafür ist offenbar der wachsende Kundenwunsch nach digitalen Anlageformen sowie die Konkurrenz durch alternative Finanzdienstleister, die bereits seit Jahren Krypto-Produkte anbieten. Und auch einige ebenfalls traditionell ausgerichtete Volksbanken, insbesondere die VR-Bank Bayern-Mitte , beweisen bereits seit Längerem, dass die Symbiose aus einem eher konservativen Finanzinstitut und Bitcoin als neuer Anlageform durchaus funktionieren kann.

Interne Uneinigkeit als Hemmschuh

Der ursprüngliche Pilotversuch, den Handel mit Bitcoin über die IT-Tochter S-Payment zu ermöglichen, scheiterte insbesondere an Uneinigkeit innerhalb der Führungsebene. Während einige Vertreter der Sparkassen die Chancen von Bitcoin betonten, verwiesen Kritiker auf die Risiken dieser „hochvolatilen Anlageklasse“. Vor allem Sicherheitsbedenken, regulatorische Unsicherheiten und die Gefahr von Reputationsschäden spielten dabei eine zentrale Rolle.

Der DSGV argumentierte damals, dass die Sparkassen ihren Fokus stärker auf konservative Anlageformen und die Weiterentwicklung digitaler Vermögensverwaltungstools legen sollten. Doch der zunehmende Marktdruck scheint die Positionen nun zu lockern. Immer mehr Sparkassenkunden zeigen Interesse an Bitcoin, nicht zuletzt durch die positive Marktentwicklung und die zunehmende Etablierung von Bitcoin als digitale Wertanlage. Der vergangene November war beispielsweise der zuwachsstärkste Monat für den Bitcoin-Kurs aller Zeiten.

Regionale Sparkassen als Vorreiter

Obwohl die Sparkassen-Finanzgruppe bisher keinen flächendeckenden Einstieg in den Krypto-Handel beschlossen hat, gibt es schon regionale Institute, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern Vorstöße in diese Richtung unternommen haben. So bietet beispielsweise die Kreissparkasse Ostalb in Kooperation mit der Börse Stuttgart bereits die Möglichkeit, Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte zu handeln.

Solche regionalen Pilotprojekte könnten gegebenenfalls als Blaupause für eine mögliche breitere Einführung dienen. Gleichzeitig zeigen sie, dass es innerhalb der Sparkassen-Familie durchaus Interesse und Know-how im Umgang mit Bitcoin und dem Thema Kryptowährungen gibt.

Neue Rahmenbedingungen

Die Einführung der EU-weiten „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA)-Verordnung bietet den Sparkassen eine neue Grundlage für den Umgang mit Bitcoin und Co. Diese Verordnung, die seit 2024 schrittweise und insbesondere im kommenden Jahr in Kraft tritt, schafft erstmals ein einheitliches regulatorisches Rahmenwerk innerhalb der EU. Vorwiegend für konservative Finanzinstitute wie die Sparkassen bietet MiCA einen klaren Leitfaden zu Lizenzanforderungen, Sicherheitsvorkehrungen und Verbraucherschutz. Dadurch scheinen viele der bisherigen Unsicherheiten, die 2022 zur Ablehnung des Bitcoin-Pilotprojekts führten, ausgeräumt.

Die Sparkassen müssen entscheiden, wie sie den Handel mit Bitcoin sicher, kundenfreundlich und zugleich profitabel gestalten können. Eine Option wäre die Entwicklung einer eigenen Handelsplattform, die sowohl strenge Sicherheitsvorgaben als auch die Anforderungen der MiCA-Verordnung erfüllt, wie beispielsweise die jüngst viel diskutierte „Transfer of Funds“-Regulierung (ToFR) . Alternativ könnten die Sparkassen auf Kooperationen mit etablierten Anbietern setzen, wie es regionale Institute bereits vormachen.

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Die Transfer-of-Funds-Regelung (ToFR) verpflichtet Dienstleister, bei Krypto-Transaktionen umfangreiche Daten von Sendern und Empfängern zu erfassen, was hohe technische und administrative Hürden mit sich bringt. Die Anbieter sind dazu gezwungen, zusätzliche Ressourcen für Compliance und IT-Infrastruktur bereitzustellen.

Neustart oder Sackgasse?

Entscheidend wird nun sein, ob die Sparkassen den nächsten Schritt wagen und den Aufbau eines Angebots für den Handel mit Bitcoin konkret angehen. Laut Aussagen mehrerer Insider steht derzeit die Schaffung einer konzeptionellen Grundlage im Fokus. Erst wenn diese Phase abgeschlossen ist, könnte im kommenden Jahr über eine mögliche Umsetzung abgestimmt werden. Dabei dürfte nicht nur die technische und regulatorische Machbarkeit, sondern auch die strategische Positionierung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe eine zentrale Rolle spielen. Ob dies der Beginn eines Neustarts oder doch das erneute Ende der Diskussion bedeutet, bleibt abzuwarten.

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